Informationen für Ausbildungsbetriebe
Wie werden wir zum Ausbildungsbetrieb?
Um Lehrbetrieb zu werden, muss ein Unternehmen die folgenden Prämissen respektive Voraussetzungen erfüllen:
- Die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind motiviert, Lernende auszubilden und sich hierfür die notwendige Zeit zu nehmen.
- Im Unternehmen gibt es genügend Tätigkeitsfelder, um die verlangten Handlungskompetenzen gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan (siehe «Leistungsziele Betrieb» im Bildungsplan) zu vermitteln und die Lernenden produktiv einzusetzen.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verfügt über die für den Beruf erforderliche Qualifikation mit der entsprechenden Erfahrung (wird in Art. 10 Bildungsverordnung definiert) sowie über den Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.
Das kantonale Berufsbildungsamt überprüft, ob die Voraussetzungen für die Ausbildung von Lernenden erfüllt sind. Wenn ja, erteilt es die Bildungsbewilligung.
Auch wenn ein Unternehmen noch keine Lernenden ausbildet, kann er sich beim Lehrstellen-Nachweis LENA registrieren (siehe Link auf der Webseite des Berufsbildungsamtes des entsprechenden Kantons).
Darüber hinaus müssen Lehrbetriebe über nachfolgende Mindesteinrichtungen für die sie betreffenden Fachrichtungen verfügen: