Berufsbildungsfonds BBF Naturstein
BBF Naturstein
Der Berufsbildungsfonds BBF Naturstein ist ein allgemeinverbindlich erklärter Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 Berufsbildungsgesetz BBG.
Die Allgemeinverbindlicherklärung AVE des BBF Naturstein erfolgte am 15. August 2021.
Aufgrund der bundesrätlichen Allgemeinverbindlicherklärung des BBF Naturstein werden die Kosten der Berufsbildung gerecht auf alle Betriebe der Branche verteilt.
Für das Inkasso ist der VBN als Träger des BBF Naturstein zuständig.